Verein

Organe des Vereins

Andreas Wallbrecht

Vorsitzender
Tel.: 02191 162382
E-Mail: andreas.wallbrecht@ighasten.de

Manfred Gottschalk

Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 02191 80567
E-Mail: manfred.gottschalk@ighasten.de

Annette Wallbrecht

Schatzmeisterin
Tel.: 02191 84303
E-Mail: annette.wallbrecht@ighasten.de

Julia Sebig

Schriftführerin
Tel.: 02191 8419027
E-Mail: julia.sebig@ighasten.de

Bernd Betzler

Erweiterter Vorstand (Internetpräsenz)
Tel.: 02191 82825
E-Mail: bernd.betzler@ighasten.de

Der Beirat

  • Frau Ulrike Becker
  • Frau Bärbel Berger
  • Frau Katja Frings
  • Herr Paulo Gomez
  • Herr Dieter Scollick

Kassenprüfer, Kassenprüferin

  • Frau Bärbel Berger
  • Frau Monika Mühlbauer
  • Herr Clif Zache

 

Ziele des Vereins

„Die Entwicklung unseres Stadtteiles aktiv mitgestalten, um so die Lebensqualität durch ein lebendiges und attraktives Umfeld zu erhöhen“ – so lassen sich die Ziele des Vereins kurz und knapp zusammenfassend darstellen. Dies waren die ersten Gedanken und Ansätze, als sich die IG Hasten e.V. konstituierte. Darüber hinaus spielt der Wettbewerb zwischen konkurrierenden Stadtteilen und ein verändertes Einkaufs- und Konsumverhalten der Bürger eine nicht unwesentliche Rolle.

Der hierin liegenden Herausforderung haben wir uns gerne angenommen und haben hierzu bereits diverse Maßnahmen umgesetzt. Bei der Verwirklichung und Umsetzung dieser Aufgaben wünschen wir uns eine möglichst breite Zustimmung in der Bevölkerung, insbesondere der Hastener.

Mit einem Beitritt zur IGH können auch Sie diese Ziele unterstützen – hierüber würden wir uns sehr freuen.

Satzung
Paragraph I: Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen IGH – Interessengemeinschaft Hasten e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Remscheid Hasten und ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Remscheid eingetragen.


Paragraph II: Aufgaben der Interessengemeinschaft Hasten e.V.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, des Sports, des traditionellen Brauchtums
sowie der Heimatpflege.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch kulturelle, sportliche und
brauchtumspflegerische Veranstaltungen im Stadtteil Remscheid-Hasten sowie die Pflege der
Verbundenheit mit dem Stadtteil Hasten als sozialen Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum
und durch Bestrebungen, den Stadtteil Hasten in seiner natürlichen und geschichtlichen
Eigenart zu erhalten.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.


Paragraph III: Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke..
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Paragraph IV: Organe
Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
3. Beiräte, die bei Bedarf durch Beschluss der Mitgliederversammlung gebildet werden
können.

Paragraph V: Mitgliedschaft
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die
Zwecke des Vereins zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme, über die der Vorstand entscheidet. Ein
Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die
Vereinssatzung an.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Freiwilligen Austritt, der nur auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen kann und drei
Monate vorher schriftlich erklärt werden muss, Tod eines Mitgliedes, Ausschluss.
Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung. Vor dem Ausschluss
ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, innerhalb von 2
Wochen zu geben. Mit Ausschluss erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
Ausschlussgründe sind insbesondere:
o grobe Verstöße gegen die Satzung und die Interessen des Vereins sowie gegen
Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane;
o vereinsschädigendes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins;
o Rückstand mit 2 Jahresbeträgen trotz Mahnung.
o Auflösung des Vereins.


Paragraph VI: Rechte und Pflichten der Mitlieder
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtung des Vereins zu benutzen und an dessen
Veranstaltungen teilzunehmen.
In der Mitgliederversammlung haben sie das Recht, Anträge zu stellen und vom vollendeten
18. Lebensjahr an das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine
Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.
Die Mitglieder haben die Pflicht, zur Erfüllung der Vereinsaufgaben beizutragen und die
Beschlüsse und Anordnungen des Vorstandes zu befolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus
zu entrichten.


Paragraph VII: Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des
Vereins sie erfordern oder die Einberufung von mindestens 10% der Mitglieder schriftlich,
unter Angabe der Gründe, vom Vorstand verlangt wird.

Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung
und unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einzuberufen.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes,
die Entlastung des Vorstandes
die Wahl von 2 Kassenprüfern
die Ernennung von Ehrenmitgliedern
der Ausschluss von Mitgliedern
Satzungsänderungen
Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse in einfacher Stimmenmehrheit soweit
diese Satzung keine anderen Mehrheiten vorschreibt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich soweit nicht mit einfacher Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder gegenteiliges beschlossen wird.
Zu Satzungsänderungen, zum Ausschluss von Mitgliedern und zur Auflösung des Vereins ist
eine Stimmenmehrheit von ¾ aller an der Mitgliederversammlung teilnehmenden
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und die von ihr gefassten Beschlüsse ist ein
Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden des Vorstandes sowie dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist.


Paragraph VIII: Beiträge
Die Entscheidung, welchen monatlichen (jährlichen) Beitrag das Mitglied entrichten will,
trifft das Mitglied in seiner Beitrittserklärung.
Eine Beitragsstaffel wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller
anwesenden Stimmen festgelegt.
Mitgliedsbeiträge verbleiben grundsätzlich beim Verein und werden nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet.


Paragraph VIV: Beiräte
Die Beiräte, die bei Bedarf durch Beschluss der Mitgliederversammlung gebildet werden
können, beraten den Vorstand, arbeiten Empfehlungen aus und geben Anregungen für die
Förderung des Vereinszweckes.
Die Beiräte sind einzuberufen sooft es die Geschäfte erfordern.

Paragraph X: Vorstand
Der Vorstand im Sinne von Paragraph 26 BGB besteht aus 4 Personen, wobei zwei von ihnen
zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
Diese Personen sind:
Der (die) 1. Vorsitzende
Der (die) Stellvertreter (Stellvertreterin)
Der (die) Schriftführer (Schriftführerin)
Der (die) Schatzmeister (Schatzmeisterin)
Zum erweiterten Vorstand können weitere 5 Personen hinzugewählt werden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine
Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so
ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitgliedes durch
Zuwahl aus den Reihen der Vereinsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam durch den 1. oder einen
stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.


Paragraph XI: Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Paragraph XII: Kassenjahr
Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung ehrenamtlich für
jeweils 3 Jahre gewählte Kassenprüfer.
Die Wiederwahl der Kassenprüfer ist zulässig. Den Kassenprüfern obliegt die Kontrolle der
laufenden Geschäfte sowie die Überprüfung der Rechnungsabschlüsse am Ende des
Geschäftsjahres und, soweit festgestellt, die schriftliche Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit.
Paragraph XIII: Haftung
Die Vereinsmitglieder haften nur mit dem Vereinsvermögen. Der Vorstand ist verpflichtet,
bei allen im Namen des Vereins erfolgten Rechtsgeschäften auf die Haftungsbeschränkung
der Mitglieder hinzuweisen.

Paragraph XIV: Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von 1 Monat
einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an den Verein Hasten für Hasten e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der (die) 1. und der (die)
stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.


Beitrittserklärung

Hier können Sie die aktuelle Beitrittserklärung aufrufen und speichern.